Auf dieser Seite
- Welche Kryptobörsen sind in Deutschland zugelassen?
- Wie erkenne ich, ob eine Kryptobörse BaFin-reguliert ist?
- Welche Kryptobörsen sind in Österreich zugelassen?
- Gegen welche Kryptobörsen hat die Aufsicht eingegriffen?
- Welche Kryptobörsen gibt es in der Schweiz?
- Neobroker, Hausbank oder Kryptobörse: Was passt zu wem?
- Was tun, wenn die eigene Börse keine Zulassung hat?
- Welche Fragen sollte man vor der Kontoeröffnung klären?
- Häufige Fragen
- Quellenverzeichnis
Eine Kryptobörse für Deutschland oder Österreich wählt man heute zuerst nach der Zulassung und erst dann nach Gebühren oder Coin-Auswahl. Seit dem Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 muss jeder Anbieter, der Kunden in der EU bedient, im Register der ESMA stehen oder als Bank eine gleichwertige Erlaubnis haben. Diese Seite zeigt, welche Plattformen dort eingetragen sind, wer sie beaufsichtigt, welche Zahlungswege sie anbieten und wo die Aufsicht zuletzt eingegriffen hat.
Welche Kryptobörsen sind in Deutschland zugelassen?
Für Deutschland zugelassen sind alle Krypto-Dienstleister, die im ESMA-Register eingetragen sind und Deutschland in ihrer Länderliste führen. Dazu gehören deutsche Anbieter mit BaFin-Aufsicht wie Trade Republic, N26, Scalable Capital und Boerse Stuttgart Digital Custody (BISON), aber auch Bitpanda aus Österreich, Bitvavo aus den Niederlanden, Kraken aus Irland, Coinbase aus Luxemburg und OKX aus Malta.
| Anbieter (Rechtsträger) | Aufsicht im Herkunftsland | Im Register seit | Euro-Zahlungswege laut Anbieter | Einstiegsgebühr |
|---|---|---|---|---|
| Bitpanda (Bitpanda GmbH) | FMA, Österreich | 9. April 2025 | SEPA, weitere im Kaufprozess | Broker 0,99 % Bitcoin |
| BISON (Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH) | BaFin, Deutschland | 17. Januar 2025 | SEPA, SEPA Instant, Karte, Apple Pay, Google Pay | Spread Ø 1,25 % Bitcoin |
| Trade Republic Bank GmbH | BaFin, Deutschland | 28. April 2025 | SEPA, Karte, Apple Pay, Google Pay | 1 € pro Order plus Spread |
| Bitvavo B.V. | AFM, Niederlande | 26. Juni 2025 | SEPA, Karte, Apple Pay, Google Pay, PayPal, EPS, iDEAL | 0,15 % / 0,25 % |
| Kraken (Payward Europe Solutions Ltd) | Central Bank of Ireland | 25. Juni 2025 | SEPA, SEPA Instant, PayPal, Debitkarte, SWIFT | Pro 0,40 % / 0,80 % |
| Coinbase Luxembourg S.A. | CSSF, Luxemburg | 20. Juni 2025 | nicht geprüft | nicht geprüft |
| OKX Europe Limited | MFSA, Malta | 27. Januar 2025 | nicht geprüft | 0,08 % / 0,10 % |
| Bybit EU GmbH | FMA, Österreich | 28. Mai 2025 | nicht geprüft | 0,25 % |
| Scalable Capital Bank GmbH | BaFin, Deutschland | 2. März 2026 | nicht geprüft | nicht geprüft |
Das Datum ist das in der ESMA-Datei angegebene Zulassungs- oder Mitteilungsdatum. Die Gebührenangaben stammen aus den Gebührenseiten der Anbieter, Stand November 2026, Details im Gebührenvergleich.
Wie erkenne ich, ob eine Kryptobörse BaFin-reguliert ist?
Ein deutscher Anbieter mit BaFin-Aufsicht steht im ESMA-Register mit der Behörde „Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)“ und Herkunftsland DE. Ausländische Börsen sind nicht BaFin-reguliert, dürfen aber mit einer Zulassung aus einem anderen EU-Staat in Deutschland tätig sein. Entscheidend ist also nicht der Begriff „BaFin“, sondern eine gültige Zulassung nach MiCA, die Deutschland abdeckt.
So prüfen Sie in vier Schritten:
- Im Impressum der Börse den genauen Namen des Rechtsträgers finden, zum Beispiel „Payward Europe Solutions Limited“ statt „Kraken“.
- Diesen Namen in der ESMA-Liste der zugelassenen Krypto-Dienstleister suchen.
- Prüfen, ob in der Spalte der Länder, in denen der Dienst erbracht wird, DE beziehungsweise AT steht und welche Dienste zugelassen sind (Verwahrung, Tausch gegen Geld, Transfer).
- Die Domain der Website mit der im Register eingetragenen Website vergleichen. Betrüger kopieren gern Namen echter Firmen.
Laut ESMA-Datei (Stand Anfang November 2026) sind 122 Unternehmen aus Deutschland und 12 aus Österreich als Krypto-Dienstleister eingetragen. Ein großer Teil der deutschen Einträge sind Banken, die nach Art. 60 MiCA Krypto-Dienste anbieten, darunter 72 Volks-, Raiffeisen- und andere Genossenschaftsbanken sowie DekaBank, DZ BANK, Deutsche Bank und Commerzbank.
Welche Kryptobörsen sind in Österreich zugelassen?
Die FMA hat bis November 2026 zwölf Krypto-Dienstleister mit Sitz in Österreich zugelassen. Für Privatkunden am bekanntesten sind Bitpanda, Bybit EU, Coinfinity, 21bitcoin (FIOR Digital GmbH), KuCoin EU, WhiteBIT EU, DADAT Krypto und BingX EU. Daneben dürfen alle in anderen EU-Staaten zugelassenen Börsen mit Österreich in der Länderliste ihre Dienste anbieten, etwa Kraken, Bitvavo oder Trade Republic.
Coinfinity und 21bitcoin sind zwei österreichische Anbieter mit Schwerpunkt auf Bitcoin. Coinfinity steht seit 19. Dezember 2025 im Register, 21bitcoin seit 27. November 2025. Bitpanda mit Sitz in Wien ist zusätzlich mit einer Tochter (Bitpanda Asset Management GmbH) bei der BaFin und mit BP23 CA Limited in Malta eingetragen. Für Österreicher ist bei der Börsenwahl auch der Steuerabzug wichtig: Inländische Dienstleister müssen die KESt auf Krypto-Einkünfte einbehalten, ausländische in der Regel nicht. Mehr dazu auf der Seite Krypto-Steuern.
Gegen welche Kryptobörsen hat die Aufsicht eingegriffen?
Das jüngste deutschsprachige Beispiel betrifft KuCoin EU Exchange GmbH in Wien. Die FMA hat das Unternehmen am 27. November 2025 zugelassen, am 19. Februar 2026 aber Neugeschäft untersagt, weil Geldwäsche- und Sanktionsbeauftragte fehlten. Im Mai 2026 hob sie das Verbot auf, die Aufnahme des Geschäftsbetriebs blieb wegen offener Governance-Anforderungen untersagt.
Laut Mitteilung der FMA vom 18. Mai 2026 stützt sich das fortbestehende Verbot auf einen Bescheid vom 18. Februar 2026 nach dem MiCA-VVG. Ein Registereintrag allein reicht also nicht als Prüfung. Lesen Sie die Pressemitteilungen der Aufsicht zum jeweiligen Anbieter.
Große internationale Plattformen fehlen im ESMA-Register: Binance und Bitget sind dort nicht als zugelassene Dienstleister eingetragen (Stand November 2026). Ohne Zulassung haben Kunden in der EU keine Rechte aus MiCA, etwa die Trennung der Kundencoins nach Art. 75. Die Hintergründe erklärt die Seite zur MiCA-Verordnung.
Welche Kryptobörsen gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz gilt MiCA nicht. Kryptohandel und Wallet-Angebote unterstehen dem Geldwäschereigesetz, die Anbieter müssen einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sein oder direkt von der FINMA beaufsichtigt werden. Wer Kryptowerte in Sammelverwahrung nimmt, braucht je nach Modell eine Bank- oder Fintech-Bewilligung. Der Schweizer Hersteller Shift Crypto ist zudem mit der BitBox ein bekannter Anbieter für Selbstverwahrung.
Prüfen Sie einen Schweizer Anbieter im Bewilligungsregister der FINMA und in der Warnliste der FINMA. Die Warnliste nennt Firmen, die möglicherweise ohne Bewilligung tätig sind, sie ist aber nicht abschließend. Viele Schweizer nutzen zusätzlich EU-Börsen. Ob diese Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz annehmen, regeln die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, nicht MiCA. Laut FINMA hängen die Bewilligungspflichten stark vom Einzelfall ab.
Neobroker, Hausbank oder Kryptobörse: Was passt zu wem?
Wer gelegentlich Bitcoin per Sparplan kaufen will und keine eigene Wallet plant, kommt mit einem Neobroker oder der Hausbank aus. Wer viele Coins, eine Limit-Order oder Auszahlungen auf die eigene Wallet braucht, ist bei einer echten Kryptobörse mit Orderbuch besser aufgehoben. Bei allen drei gilt: Die Zulassung muss im ESMA-Register stehen.
- Neobroker (Trade Republic, Scalable Capital, N26): eine App für Aktien, ETFs und Krypto, einfache Sparpläne, kleine Coin-Auswahl. Trade Republic erlaubt laut Preis- und Leistungsverzeichnis kostenlose Krypto-Transfers zuzüglich Netzwerkgebühren.
- Bank-Angebote: Viele Volks- und Raiffeisenbanken, die DekaBank und Großbanken bieten Krypto über Art. 60 MiCA an, oft mit Verwahrung bei Dienstleistern wie Tangany, Boerse Stuttgart Digital Custody oder BitGo Europe.
- Kryptobörsen (Bitvavo, Kraken, Bitpanda, OKX, Bybit EU): großes Angebot, Orderbuch, niedrige Maker- und Taker-Sätze, Auszahlung an eigene Wallets.
- Bitcoin-Spezialisten (Coinfinity, 21bitcoin): Fokus auf Bitcoin und Selbstverwahrung.
Was tun, wenn die eigene Börse keine Zulassung hat?
Wer noch Guthaben bei einer Plattform ohne EU-Zulassung hat, sollte zuerst klären, ob der Anbieter Kunden in Deutschland oder Österreich weiterhin bedienen darf, und dann Euro und Coins geordnet abziehen. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Bestandsanbieter ohne Zulassung nicht mehr nach der Übergangsregel weiterarbeiten. Warten Sie nicht auf eine Frist der Börse, sondern handeln Sie in Ruhe.
- Kontoauszüge und die vollständige Transaktionshistorie als Datei herunterladen, für die Steuer und für mögliche Ansprüche.
- Eine zugelassene Börse oder eine eigene Wallet als Ziel einrichten und zuerst einen kleinen Testbetrag senden.
- Netzwerk und Adresse doppelt prüfen, dann den Rest übertragen.
- Offene Positionen, Staking und Sparpläne beenden, bevor Sie das Konto schließen.
Ein Umzug zwischen eigenen Wallets ist steuerlich keine Veräußerung, ein Verkauf und Neukauf dagegen schon. In Deutschland startet beim Neukauf die einjährige Haltefrist neu, deshalb ist das Übertragen der Coins meist besser als ein Verkauf.
Welche Fragen sollte man vor der Kontoeröffnung klären?
Klären Sie vor der Einzahlung fünf Punkte: Zulassung im ESMA-Register, Verwahrer der Coins, Kosten eines kompletten Kaufs und Verkaufs, Auszahlungsmöglichkeit an eine eigene Wallet und Steuerunterlagen. Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen auf seiner Website oder in den Geschäftsbedingungen, ohne dass Sie erst Geld einzahlen müssen.
- Wer ist mein Vertragspartner, und ist diese Gesellschaft im Register?
- Wer verwahrt die Coins, und sind sie nach Art. 75 MiCA getrennt vom Firmenvermögen?
- Was kostet ein Kauf und Verkauf über 1.000 Euro inklusive Spread?
- Kann ich Bitcoin auf eine eigene Wallet senden, und was kostet das? Mehr dazu im Ratgeber zu Krypto-Wallets.
- Bekomme ich einen Steuerreport, in Österreich mit KESt-Abzug?
Wie viel Sie überhaupt auf einer Börse liegen lassen sollten, behandelt die Seite Krypto auf der Börse lassen?. Den ersten Kauf Schritt für Schritt erklärt Bitcoin kaufen. Alle Ratgeber stehen auf der Startseite. Kryptowerte sind schwankungsreich, dieser Überblick ist keine Anlageberatung.
Häufige Fragen
Ist Bitpanda in Deutschland zugelassen?
Ja. Die Bitpanda GmbH ist von der österreichischen FMA als Krypto-Dienstleister nach MiCA zugelassen und führt Deutschland in der Liste der Länder, in denen sie ihre Dienste anbietet.
Ist Binance in der EU zugelassen?
Binance ist im ESMA-Register der zugelassenen Krypto-Dienstleister nicht eingetragen (Stand November 2026). Kunden in der EU haben dort keine Rechte aus MiCA.
Welche deutschen Banken bieten Krypto an?
Im ESMA-Register stehen unter anderem Trade Republic, N26, Scalable Capital, Deutsche Bank, Commerzbank, DZ BANK, DekaBank und 72 Genossenschaftsbanken mit Herkunftsland Deutschland.
Muss eine Kryptobörse von der BaFin reguliert sein?
Nein. Eine Zulassung nach MiCA aus einem anderen EU-Land reicht, wenn Deutschland in der Länderliste steht. Kraken ist etwa von der Central Bank of Ireland zugelassen, Coinbase von der CSSF in Luxemburg.
Welche österreichischen Kryptobörsen gibt es?
Mit FMA-Zulassung sind unter anderem Bitpanda, Bybit EU, Coinfinity, 21bitcoin (FIOR Digital), KuCoin EU, WhiteBIT EU, DADAT Krypto und BingX EU im ESMA-Register eingetragen.
Quellenverzeichnis
- 01ESMA: Interim MiCA register, authorised CASPs (CASPS.csv)esma.europa.eu
- 02FMA: Ban on new business for KuCoin EU Exchange GmbH lifted, commencement still prohibitedfma.gv.at
- 03FINMA: Warnlistefinma.ch
- 04FINMA: Fintech und Bewilligungenfinma.ch
- 05Bitvavo: Gebührenbitvavo.com
- 06Kraken Support: EUR deposit optionssupport.kraken.com
- 07Kraken: Pro feeskraken.com
- 08BISON: Gebühren und Kostenbisonapp.com
- 09Trade Republic: Preis- und Leistungsverzeichnis (v11.2025)assets.traderepublic.com
- 10Bitpanda: Kosteninformationsdokument zu Krypto-Assets (Version 3.0.0)cdn.bitpanda.com
- 11OKX Europe: Trading feeokx.com
- 12Bybit EU: Trading-Gebührenstrukturbybit.eu
- 13BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungenbmf.gv.at
Aktualisiert am Fehler entdeckt? Korrektur senden