Auf dieser Seite
- Wie werden Kryptowährungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz besteuert?
- Deutschland: Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?
- Wie berechnet man den Gewinn, wenn man mehrmals gekauft hat?
- Wie werden Staking, Lending und Airdrops in Deutschland besteuert?
- Wie gibt man Krypto-Gewinne in der deutschen Steuererklärung an?
- Wie werden Krypto-Verluste in Deutschland verrechnet?
- Ist das Bezahlen mit Krypto steuerpflichtig?
- Ab wann ist Krypto-Handel in Deutschland gewerblich?
- Österreich: Wie hoch ist die Kryptosteuer?
- Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto in Österreich steuerfrei?
- Ziehen österreichische Börsen die KESt automatisch ab?
- Schweiz: Sind Kursgewinne aus Bitcoin steuerfrei?
- Wie deklariert man Kryptowährungen in der Schweizer Steuererklärung?
- Was ändert sich durch DAC8 und CARF für Anleger?
- Welche Unterlagen sollte man für die Kryptosteuer aufbewahren?
- Häufige Fragen
- Quellenverzeichnis
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Bitcoin verkauft, landet in drei völlig verschiedenen Steuersystemen. Deutschland belohnt Geduld mit einer einjährigen Haltefrist, Österreich besteuert seit 2022 fast jeden Gewinn pauschal mit 27,5 %, die Schweiz lässt private Kursgewinne grundsätzlich steuerfrei, verlangt aber die Vermögenssteuer. Diese Seite ordnet die Regeln nach Land, mit Fundstellen aus Gesetz und Verwaltung. Sie ersetzt keine Steuerberatung, und Kryptowerte bleiben eine schwankungsreiche Anlage.
Wie werden Kryptowährungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz besteuert?
Deutschland behandelt den Verkauf privat gehaltener Kryptowerte als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG: steuerpflichtig nur innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, darunter gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro. Österreich besteuert realisierte Gewinne aus nach dem 28. Februar 2021 gekauften Coins mit 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer. In der Schweiz sind private Kapitalgewinne steuerfrei, der Bestand zählt aber zum steuerbaren Vermögen.
| Punkt | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Verkauf mit Gewinn (privat) | steuerpflichtig, wenn Haltedauer höchstens ein Jahr | 27,5 % Sondersteuersatz, ohne Haltefrist (Neuvermögen) | grundsätzlich steuerfrei (private Vermögensverwaltung) |
| Haltefrist | 1 Jahr, keine Verlängerung auf 10 Jahre bei Payment Token | keine (nur Altbestand bis 28.02.2021 nach alter Rechtslage) | keine; Abgrenzung zum gewerbsmäßigen Handel |
| Freibetrag oder Freigrenze | Freigrenze unter 1.000 Euro Gesamtgewinn pro Jahr (seit 2024) | keine Freigrenze für Kryptogewinne | nicht nötig, solange privat |
| Krypto gegen Krypto | Tausch gilt als Veräußerung, Frist startet neu | steuerneutral, Anschaffungskosten wandern mit | steuerfrei (privat) |
| Staking, Lending | sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze unter 256 Euro | Staking zur Validierung bei Zufluss meist steuerfrei, Anschaffungskosten null | Einkommen, steuerbar |
| Vermögenssteuer | keine | keine | ja, Kurs per 31. Dezember |
| Meldung durch Anbieter | KStTG (DAC8) an das BZSt | Krypto-Meldepflichtgesetz an das BMF | CARF-Abkommen, Umsetzung frühestens 2027 |
Deutschland: Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?
In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Kryptowerte steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb dieses Jahres bleibt der Gewinn nur steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Kalenderjahres zusammen unter 1.000 Euro liegen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Linie im Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten bestätigt.
Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (GZ IV C 1 – S 2256/00042/064/043) ersetzt das frühere Schreiben vom 10. Mai 2022 und regelt die Details. Für Anleger mit Depot bei einer deutschen Bank gibt es einen wichtigen Unterschied zu Aktien: Es gibt keine Abgeltungsteuer und keinen automatischen Abzug. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Was zählt als Veräußerung?
Nach Randnummer 54 des BMF-Schreibens ist nicht nur der Verkauf gegen Euro eine Veräußerung. Auch der Tausch in andere Kryptowerte und das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Coins zählen dazu. Wer also innerhalb eines Jahres Bitcoin in Ether tauscht, realisiert einen steuerpflichtigen Gewinn, und für die neuen Ether beginnt die Jahresfrist von vorn (Randnummer 55).
Gilt bei Staking eine Haltefrist von zehn Jahren?
Nein. Randnummer 63 stellt klar, dass die Verlängerung auf zehn Jahre aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG für Currency oder Payment Token nicht anwendbar ist. Wer seine Ether staket, behält also die Jahresfrist. Diese Frage war bis 2022 umstritten und wird in älteren Ratgebern noch falsch dargestellt.
Wie berechnet man den Gewinn, wenn man mehrmals gekauft hat?
Das Finanzamt verlangt zuerst eine Einzelbetrachtung: Lässt sich nachvollziehen, welche Einheit verkauft wurde, gilt deren Kaufpreis. Geht das nicht, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Für die Wertermittlung ist dann die Durchschnittsmethode anzuwenden, vereinfachend erlaubt das BMF auch FiFo (First in, First out), und zwar getrennt für jede Wallet.
Die Methode muss innerhalb einer Wallet beibehalten werden, bis alle Einheiten dieser Coin-Art verkauft sind (Randnummer 62). Erst danach ist ein Wechsel möglich. Wer zwei Konten bei verschiedenen Börsen und eine Hardware-Wallet nutzt, führt also drei getrennte Bestände. Gewinn ist der Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten, etwa Handelsgebühren (Randnummern 57 bis 59). Beim Tausch Krypto gegen Krypto gilt als Erlös der Marktkurs der erhaltenen Coins im Tauschzeitpunkt.
Rechenbeispiel Deutschland (illustrativ)
- Kauf: 0,05 BTC für 2.000 Euro im März 2026, Gebühr 10 Euro.
- Verkauf: dieselben 0,05 BTC im Dezember 2026 für 2.600 Euro, Gebühr 10 Euro.
- Gewinn: 2.600 minus 2.000 minus 20 Euro = 580 Euro.
- Gibt es im selben Jahr keine anderen privaten Veräußerungsgewinne, liegt der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro und bleibt steuerfrei. Kommt ein weiterer Gewinn von 500 Euro hinzu, ist der gesamte Betrag von 1.080 Euro steuerpflichtig, denn die Freigrenze ist kein Freibetrag.
Wie werden Staking, Lending und Airdrops in Deutschland besteuert?
Staking- und Lending-Erträge sind im Privatvermögen in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Steuerfrei bleiben sie nur, wenn alle Einkünfte aus Leistungen im Kalenderjahr zusammen unter 256 Euro liegen. Die erhaltenen Coins gelten als angeschafft, ihr späterer Verkauf unterliegt wieder der einjährigen Haltefrist.
Bei Airdrops unterscheidet das BMF-Schreiben: Wer keine Gegenleistung erbringt, erhält die Coins unentgeltlich und setzt sie mit 0 Euro an. Verlangt der Airdrop eine Leistung, etwa das Bewerben eines Projekts in sozialen Netzwerken oder die Herausgabe personenbezogener Daten, kann der Zufluss nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein. Mining und Staking im großen Stil können dagegen gewerblich sein, dann gelten die Regeln für Betriebsvermögen.
Wie gibt man Krypto-Gewinne in der deutschen Steuererklärung an?
Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung, ebenso Staking-Erträge als sonstige Einkünfte. Die Erklärung ist ohne Steuerberatung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres fällig, also bis 31. Juli. Mit Steuerberatung gilt nach § 149 Abs. 3 AO grundsätzlich der letzte Februartag des übernächsten Jahres.
Das BMF-Schreiben verlangt umfangreiche Nachweise: Art, Menge, Zeitpunkte, Kurse und Kosten jeder Transaktion. Bei ausländischen oder dezentralen Plattformen gelten erweiterte Mitwirkungspflichten. Bewahren Sie die Transaktionsberichte Ihrer Börsen und die Wallet-Historie auf. Wer Software nutzt, um die Gewinne zu berechnen, braucht nach dem Schreiben eine Verfahrensdokumentation. Als Marktkurs akzeptiert das BMF den Kurs einer Handelsplattform wie Börse Stuttgart Digital Exchange, Kraken, Coinbase oder Bitpanda (Randnummer 43).
Wie werden Krypto-Verluste in Deutschland verrechnet?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten dürfen in Deutschland nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Lohn, Mieten oder Aktiengewinnen. Was im selben Jahr nicht ausgeglichen wird, lässt sich nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG in das Vorjahr zurücktragen oder in Folgejahre vortragen. Voraussetzung ist, dass der Verlust in der Steuererklärung erklärt und festgestellt wird.
Verluste entstehen steuerlich nur bei einer Veräußerung innerhalb der Jahresfrist. Wer Coins länger als ein Jahr hält und dann mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust nicht nutzen, genauso wie ein Gewinn nach der Frist steuerfrei wäre. Verkaufen Sie deshalb nicht reflexhaft kurz vor dem Jahrestag, nur um einen Verlust zu realisieren, ohne die Folgen für die neue Haltefrist zu prüfen: Ein Rückkauf startet die Jahresfrist für die neuen Einheiten neu.
Ein Sonderfall ist der Totalverlust durch die Insolvenz einer Börse oder einen Hack. Das BMF-Schreiben erwähnt ausdrücklich Datenverluste, etwa wegen der Insolvenz einer Handelsplattform, als Grund, warum Nachweise schwer zu führen sind. Ob und wann ein solcher Verlust steuerlich wirksam wird, hängt vom Einzelfall ab. Sichern Sie deshalb Ihre Transaktionshistorie regelmäßig außerhalb der Börse.
Ist das Bezahlen mit Krypto steuerpflichtig?
Ja, in Deutschland kann jede Zahlung mit Kryptowerten eine steuerpflichtige Veräußerung sein. Das BMF-Schreiben nennt ausdrücklich Debit- und Kreditkarten, bei denen der Kartenanbieter die hinterlegten Coins in Euro tauscht und den Kauf bezahlt. Liegt zwischen Kauf der Coins und Zahlung höchstens ein Jahr, entsteht ein Gewinn oder Verlust, auch beim Kaffee für drei Euro.
Als Veräußerungserlös gilt bei Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung das in Euro vereinbarte Entgelt (Randnummer 60). Als Nachweis reicht im Zusammenhang mit Kreditkarten regelmäßig die Kartenabrechnung. Wer eine Krypto-Karte im Alltag nutzt, erzeugt allerdings Dutzende kleine Veräußerungen pro Monat, die alle in die Gewinnermittlung eingehen. In Österreich ist der Tausch gegen Waren und Dienstleistungen ebenfalls ein steuerpflichtiger Vorgang mit 27,5 %.
Ab wann ist Krypto-Handel in Deutschland gewerblich?
Werden Kryptowerte wiederholt gekauft und verkauft, einschließlich des Tauschs gegen andere Kryptowerte, kann das nach Randnummer 52 des BMF-Schreibens eine gewerbliche Tätigkeit sein. Für die Abgrenzung zieht die Verwaltung die Kriterien des gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandels heran. Dann gelten Gewinne unabhängig von der Haltedauer als Betriebseinnahmen, und Gewerbesteuer kann hinzukommen.
Für die meisten Privatanleger mit Sparplan oder gelegentlichen Verkäufen ist das kein Thema. Wer aber mit Hebel, Bots oder sehr hohem Umsatz handelt, sollte die Einordnung mit einer Steuerberatung klären. Mining und Forging sind nach dem BMF-Schreiben häufig gewerblich, wenn sie nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Österreich: Wie hoch ist die Kryptosteuer?
Österreich besteuert Einkünfte aus Kryptowährungen seit 1. März 2022 mit einem Sondersteuersatz von 27,5 %, egal wie lange die Coins gehalten wurden. Das gilt für sogenanntes Neuvermögen, also Coins, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Der Satz hebt das übrige Einkommen nicht in eine höhere Progressionsstufe. Grundlage ist die Ökosoziale Steuerreform, Details stehen beim Bundesministerium für Finanzen.
Laut BMF Österreich fallen unter den Sondersteuersatz sowohl laufende Einkünfte (etwa aus Krypto-Lending) als auch realisierte Wertzuwächse. Steuerpflichtig ist der Verkauf gegen Euro und der Tausch gegen Waren oder Dienstleistungen. Selbst betriebenes Mining zählt zu den laufenden Einkünften nach § 27b Abs. 2 Z 2 EStG, gewerbliches Mining fällt unter den progressiven Tarif. Ausnahme vom Sondersteuersatz sind auch private Krypto-Darlehen, die nicht öffentlich angeboten wurden.
Was gilt für Altbestand vor März 2021?
Coins, die bis einschließlich 28. Februar 2021 gekauft wurden, sind Altbestand und bleiben grundsätzlich in der Besteuerung vor der Reform. Wer diese älteren Coins nach der Reform für Lending, Staking oder Airdrops einsetzt, erzeugt allerdings neue Einheiten, die als Neuvermögen gelten. Dokumentieren Sie deshalb das Kaufdatum jeder Position, bevor Sie Bestände über Börsen hinweg zusammenlegen.
Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto in Österreich steuerfrei?
Ja. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere ist in Österreich keine Realisierung und löst keine Steuer aus. Die ursprünglichen Anschaffungskosten gehen auf die erhaltene Kryptowährung über, die Transaktionskosten des Tauschs bleiben steuerlich ohne Wirkung. Erst der Verkauf gegen Euro oder der Kauf von Waren und Dienstleistungen ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Das ist der größte praktische Unterschied zu Deutschland.
Ebenfalls anders als in Deutschland: Staking, das der Validierung von Transaktionen dient, ist bei Zufluss grundsätzlich nicht steuerpflichtig, ebenso Airdrops, Bounties und Coins aus Hardforks. Die Anschaffungskosten dieser Coins betragen dann null, beim späteren Verkauf wird der volle Wert besteuert. Ein „Staking“, das in Wahrheit verzinstes Verleihen ist, wird dagegen schon bei Zufluss besteuert.
Rechenbeispiel Österreich (illustrativ)
- Kauf: 1 ETH für 2.000 Euro im Jahr 2024.
- Tausch des ETH in SOL im Jahr 2025, Wert 2.800 Euro: keine Steuer, Anschaffungskosten der SOL bleiben 2.000 Euro.
- Verkauf der SOL gegen 3.000 Euro im Jahr 2026: Einkünfte 1.000 Euro, Steuer 27,5 % = 275 Euro.
Ziehen österreichische Börsen die KESt automatisch ab?
Für Einkünfte, die nach dem 31. Dezember 2023 zufließen, müssen inländische Abzugsverpflichtete und Dienstleister die Kapitalertragsteuer auf Kryptoeinkünfte einbehalten. Diese KESt hat Endbesteuerungswirkung. Ausländische Plattformen ziehen in der Regel nichts ab, dann gehören die Einkünfte in die Einkommensteuererklärung. Für Einkünfte ab 2025 müssen Abzugsverpflichtete auf Verlangen einen Steuerreport erstellen.
Verluste aus Kryptowährungen können nach den allgemeinen Regeln mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden oder Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Ein nicht automatischer Verlustausgleich oder die Regelbesteuerungsoption laufen über die Veranlagung, dafür ist der Steuerreport des Anbieters hilfreich. Prüfen Sie im Register der ESMA, ob Ihr Anbieter in Österreich zugelassen ist: Neben Bitpanda sind dort unter anderem Coinfinity, 21bitcoin (FIOR Digital), DADAT Krypto und Bybit EU mit Sitz in Österreich eingetragen.
Schweiz: Sind Kursgewinne aus Bitcoin steuerfrei?
Ja, für Privatpersonen sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, das gilt auch für Kryptowährungen. Kapitalverluste sind im Gegenzug nicht abziehbar. Die Ausnahme ist der gewerbsmässige Handel: Wer wie ein professioneller Händler auftritt, versteuert Gewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und zahlt Sozialversicherungsbeiträge.
Das Zürcher Steuerbuch (ZStB-Nr. 16.5) hält fest, dass Kursgewinne auf beweglichem Privatvermögen steuerfrei sind und die Praxis zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel sinngemäss auf Kryptowährungen angewendet wird. Massgeblich ist das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012. Die Steuerverwaltungen prüfen den Einzelfall.
Wann gilt man in der Schweiz als gewerbsmässiger Händler?
Die Steuerpraxis nennt Kriterien, bei deren kumulativer Erfüllung in jedem Fall private Vermögensverwaltung vorliegt. Für Wertschriften lauten sie, zusammengefasst nach der Thurgauer Steuerpraxis:
- Haltedauer der verkauften Titel mindestens ein Jahr.
- Transaktionsvolumen pro Jahr höchstens das Fünffache des Bestands zu Beginn der Steuerperiode.
- Realisierte Kapitalgewinne unter 50 % der steuerbaren Einkünfte der Periode.
- Keine Fremdfinanzierung, oder die Vermögenserträge übersteigen die anteiligen Schuldzinsen.
- Derivate nur zur Absicherung eigener Positionen.
Wer ein Kriterium verfehlt, ist nicht automatisch gewerbsmässiger Händler, die Behörde würdigt dann den Einzelfall. Ob die Kriterien eins zu eins für Kryptowährungen gelten, legen die Kantone aus.
Wie deklariert man Kryptowährungen in der Schweizer Steuererklärung?
Kryptowährungen gehören ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Bewertet wird zum Kurs am Ende der Steuerperiode, also per 31. Dezember. Für Bitcoin publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Jahresendsteuerkurs, andere Coins werden zum Jahresschlusskurs der gängigsten Börse deklariert. Als Nachweis dient ein Auszug der Wallet zum Jahresende.
Einkommen entsteht in der Schweiz bei Mining, das als selbständige Erwerbstätigkeit gilt, und je nach Kanton bei Staking-Erträgen. Diese Erträge sind zum Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten und als Einkommen zu deklarieren. Halten Sie Belege zu jedem Zufluss bereit, da die Steuerämter die Praxis kantonal unterschiedlich dokumentieren.
Was ändert sich durch DAC8 und CARF für Anleger?
Seit 1. Januar 2026 müssen Krypto-Dienstleister in der EU Kundendaten und Transaktionen an die Steuerbehörden melden. Deutschland setzt die Richtlinie DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz um, die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ist jährlich bis 31. Juli fällig. Österreich meldet über das Krypto-Meldepflichtgesetz erstmals bis 31. Juli 2027 an das BMF.
Konkret bedeutet das für das Jahr 2026: Die Börse übermittelt Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer und die gemeldeten Transaktionen. Das KStTG legt fest, dass jährlich spätestens zum 31. Juli für den vorangegangenen Meldezeitraum gemeldet wird. Der Bundesrat hat dem DAC8-Umsetzungsgesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Das Finanzamt kann diese Daten mit Ihrer Anlage SO abgleichen. Nachmelden lohnt sich deshalb eher früher als später.
Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Richtlinie, sondern übernimmt den OECD-Standard CARF. Das Parlament hat die Rechtsgrundlage am 26. September 2025 genehmigt. Laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen wird der automatische Informationsaustausch über Kryptowerte frühestens ab 1. Januar 2027 umgesetzt, die Partnerstaaten bestimmt das Parlament.
Welche Unterlagen sollte man für die Kryptosteuer aufbewahren?
Bewahren Sie für jede Transaktion Datum und Uhrzeit, Menge, Kurs in Euro oder Franken, Gebühren und die beteiligte Börse oder Wallet auf. In Deutschland verlangt das BMF-Schreiben diese Angaben ausdrücklich, in der Schweiz brauchen Sie den Bestand per 31. Dezember. Laden Sie die CSV-Exporte Ihrer Börsen jährlich herunter, denn Konten werden geschlossen und Plattformen verschwinden.
- Transaktionsberichte und Jahresauszüge jeder Börse als Datei sichern.
- Wallet-Adressen und Transaktions-IDs für Überweisungen zwischen eigenen Wallets notieren, damit sie nicht als Verkauf erscheinen.
- In Deutschland die gewählte Methode (FiFo oder Durchschnitt) je Wallet festhalten.
- In Österreich das Anschaffungsdatum für Altbestand belegen.
- In der Schweiz Jahresendauszüge für das Wertschriftenverzeichnis ablegen.
Mehr zum sicheren Aufbewahren lesen Sie in unserem Ratgeber zu Krypto-Wallets, die rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt die Seite zur MiCA-Verordnung. Wo Sie bei einer zugelassenen Börse kaufen, zeigt der Vergleich der Krypto-Börsen, die Gebühren für einen Verkauf finden Sie im Gebührenvergleich. Zur Übersicht geht es auf der Startseite.
Häufige Fragen
Muss ich Bitcoin nach einem Jahr Haltedauer in Deutschland versteuern?
Nein. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn aus privat gehaltenen Kryptowerten nach § 23 EStG steuerfrei. Staking verlängert diese Frist bei Payment Token nicht auf zehn Jahre.
Ist die 1.000-Euro-Grenze ein Freibetrag?
Nein, es ist eine Freigrenze. Liegt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Jahr unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Erreicht er 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Wie viel Steuer zahlt man in Österreich auf Krypto-Gewinne?
Für Coins, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, gilt ein Sondersteuersatz von 27,5 % auf realisierte Gewinne und laufende Einkünfte, unabhängig von der Haltedauer. Der Tausch Krypto gegen Krypto ist steuerneutral.
Muss man Kryptowährungen in der Schweiz versteuern?
Private Kursgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Der Bestand zählt aber zum Vermögen und wird per 31. Dezember im Wertschriftenverzeichnis deklariert. Mining- und Staking-Erträge sowie gewerbsmässiger Handel sind steuerbar.
Meldet meine Börse meine Krypto-Gewinne an das Finanzamt?
In der EU ja: Seit 1. Januar 2026 melden Krypto-Dienstleister nach DAC8. In Deutschland geht die Meldung jährlich bis 31. Juli an das Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich erstmals bis 31. Juli 2027 an das BMF.
In welche Anlage gehören Krypto-Gewinne in Deutschland?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten und Staking-Erträge als sonstige Einkünfte gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung.
Quellenverzeichnis
- 01Gesetze im Internet: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäftegesetze-im-internet.de
- 02Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (6. März 2025)bundesfinanzministerium.de
- 03Deubner Steuern: BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (PDF)deubner-steuern.de
- 04Gesetze im Internet: § 149 AO Abgabe der Steuererklärungengesetze-im-internet.de
- 05Gesetze im Internet: § 9 KStTG Meldepflichtgesetze-im-internet.de
- 06Haufe: Bundesrat stimmt DAC8-Umsetzungsgesetz zuhaufe.de
- 07BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungenbmf.gv.at
- 08KPMG Österreich: Krypto-Meldepflichtgesetz im Betrugsbekämpfungsgesetz 2025kpmg.com
- 09Kanton Zürich: Steuerbuch ZStB-Nr. 16.5, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungenzh.ch
- 10Kanton Thurgau: Steuerpraxis StP 20 Nr. 2, Gewerbsmässiger Handel mit Wertschriftensteuerpraxis.tg.ch
- 11SIF: FAQ Automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte (CARF)sif.admin.ch
- 12ESMA: Interim MiCA register, authorised CASPs (CASPS.csv)esma.europa.eu
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